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   BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60   

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BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60 (https://dejure.org/1961,723)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1961 - III ZR 34/60 (https://dejure.org/1961,723)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1961 - III ZR 34/60 (https://dejure.org/1961,723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    90 Tage Frist bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Amt für Verteidigungslasten - Prozessstandschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für stationierte ausländische Streitkräfte - Ansprüche wegen häufigem Wechsel des Stationierungsortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 95
  • NJW 1961, 1529
  • MDR 1961, 757
  • DÖV 1962, 67
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 234/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60
    Nimmt man hinzu, daß eine Regelung wie in Art. 139 Abs. 2 BayBG im Hinblick auf ihre recht anfechtbare innere Rechtfertigung (vgl. BGHZ 6, 3, 12) möglichst eng auszulegen ist und Unklarheiten in der weitgehend einseitig vom Dienstherrn getroffenen Regelung des Beamtenverhältnisses in der Regel zugunsten des Beamten gehen (vgl. hierzu Urt. vom 23. Februar 1959 III ZR 234/57 - LM NRW Landesbeamten-Ges. vom 15. Juni 1954 Nr. 2), so kann Art. 139 Abs. 2 der Geltendmachung der Klagansprüche nicht entgegengehalten werden.

    Nicht mehr entschieden zu werden braucht, ob dies auch deswegen nicht angeht, weil die ausländischen Streitkräfte im Sinne des Art. 8 Abs. 4 FV auf Bundesebene gesehen werden müssen, die landesrechtliche Bestimmung aber aus Erwägungen, wie sie das Urteil vom 23. Februar 1959 III ZR 234/57 angestellt hat, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Bundesrepublik nicht beschränkt.

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

    Auszug aus BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60
    Das bedeutet, wie der Senat in seiner nach dem Berufungsurteil erlassenen Entscheidung vom 24. Oktober 1960 III ZR 142/59 - insoweit in NJW 1961, 457 und MDR 1961, 210 nur teilweise veröffentlicht - ausgeführt hat: Der Schadensfall ist grundsätzlich so anzusehen, als ob an ihm bei sonst gleichem Geschehensablauf nicht ausländische Streitkräfte, sondern die eigenen Streitkräfte der Beklagten beteiligt gewesen sind; Schuldner des Verletzten sind die ausländischen Streitkräfte, für die die Beklagte in Prozeßstandschaft auftritt.

    Das Klagebegehren richtet sich hier sachlichrechtlich gegen die ausländischen Streitkräfte; sie sind die Schuldner der gemäß Art. 8 FV zu leistenden Entschädigungen; zu Lasten der im Rahmen des Finanzvertrages für den Unterhalt der Streitkräfte zur Verfügung gestellten Mittel gehen 75 v.H. der von der deutschen zuständigen Behörde oder von dem deutschen Gericht zuerkannten Entschädigungsbeträge (vgl. Art. 8 Abs. 14 i.V.m. § 7 Anhang B zum Finanzvertrag); wenn die verbleibenden 25 v.H. der Entschädigungsbeträge von der Bundesrepublik getragen werden, so handelt es sich um die Zahlung eines im Verhältnis zwischen den Streitkräften und der Bundesrepublik zu verrechnenden Beitrages, die an der Schuldnerstellung der Streitkräfte nichts ändert; dies ist in dem Urteil vom 24. Oktober 1960 III ZR 142/59 dargelegt.

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60
    Nimmt man hinzu, daß eine Regelung wie in Art. 139 Abs. 2 BayBG im Hinblick auf ihre recht anfechtbare innere Rechtfertigung (vgl. BGHZ 6, 3, 12) möglichst eng auszulegen ist und Unklarheiten in der weitgehend einseitig vom Dienstherrn getroffenen Regelung des Beamtenverhältnisses in der Regel zugunsten des Beamten gehen (vgl. hierzu Urt. vom 23. Februar 1959 III ZR 234/57 - LM NRW Landesbeamten-Ges. vom 15. Juni 1954 Nr. 2), so kann Art. 139 Abs. 2 der Geltendmachung der Klagansprüche nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60

    Fristen des Finanzvertrages

    Auszug aus BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60
    Wie schon in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 6. Februar 1961 III ZR 13/60 betont ist, wird den nach Art. 8 Abs. 6 FV geschützten öffentlichen Belangen hinreichend Rechnung getragen, wenn die Streitkräfte und die Bundesrepublik sich auf Grund der Schadensmeldungen ein ungefähres Schadensbild machen und überschlagen können, welche Schadensleistungen sie voraussichtlich werden erbringen müssen.
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 153/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1961 - III ZR 34/60
    Ihr hat der jetzt erkennende Senat bereits im Urteil vom 30. November 1959 III ZR 153/58 - NJW 1960, 481 zugeneigt, wo es heißt, es spreche viel dafür, daß eine Klagepartei auf Grund der von ihr erstatteten, mit einer eingehenden Unfallschilderung verknüpften Anmeldung nach Ablauf der 90-Tage-Frist für beliebig weitere Schadensfolgen Ersatz verlangen könne.
  • BGH, 20.06.1968 - III ZR 32/66

    Ersatzansprüche für Gebäudeschäden an enteigneten Grundstücken - Anspruch auf

    Im Zusammenhang mit der Frage, ob ein fristgemäß angemeldeter Ersatzanspruch auch noch nach Ablauf der 90-Tage-Frist erweitert oder erhöht werden kann, hat der erkennende Senat im Anschluß an seine Entscheidung in BGHZ 34, 230 in seinem Urteil vom 17. April 1961 - III ZR 34/60 - (insoweit in BGHZ 35, 95 nicht abgedruckt, jedoch in NJW 1961, 1529 und VersR 1961, 665) über den Sinn und Zweck des Art. 8 Abs. 6 FV folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Daß sich die Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze in Fällen dieser Art aus Art. 8 Abs. 4 FV ergibt, ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 30, 154, 155 [BGH 01.06.1959 - III ZR 49/58]; 33, 339, 342 [BGH 24.10.1960 - III ZR 142/59]; 35, 95, 96 [BGH 17.04.1961 - III ZR 34/60]/99; 38, 21, 23; 42, 176, 181).

    Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich im vorliegenden Fall auch aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. April 1961 (BGHZ 35, 95) nichts anderes.

    Gewiß konnten in jenem Fall, welcher der Entscheidung BGHZ 35, 95 zugrunde lag, die Streitkräfte sich nicht auf die haftungsbefreienden Sondervorschriften des Beamtenrechts berufen, weil ein solcher ähnlicher Fall nicht vorlag.

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es möglich, einen innerhalb der Fristen des Art. 8 Abs. 6 FV angemeldeten Schadensersatzanspruch aus einem Stationierungsschaden nachträglich zu erweitern, selbst noch im Rechtsstreit (BGHZ 34, 320; BGHZ 35, 95 - umfassender abgedruckt in NJW 1961, 1529 und VersR 1961, 665 - III ZR 142/60 v 16. November 1961 = NJW 1962, 390; III ZR 213/60 v 28. Mai 1962 S 20 = VersR 1962, 765, 769).
  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
    Der Berechtigte kann auf Grund einer solchen Anmeldung die Einzelberechnungen nach Ablauf der Anmeldefrist nachreichen, die Einzelforderungen erhöhen und in gewissem Umfange auch neue Schadensposten einführen (vgl. LM zu Finanzvertrag Nr. 2; BGHZ 34, 230; BGH NJW 1961, 1529; Urteile vom 16. November 1961 - III ZR 142/60 - und vom 21. Dezember 1961 - III ZR 187/60 -).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 213/60

    Ersatzleistung für die Belegungsschäden - Berücksichtigung eines aus der

    Wie durch die nach dem Berufungsurteil ergangenen Urteile des erkennenden Senats BGHZ 34, 320; BGHZ 35, 95 (umfassender abgedruckt in NJW 1961, 1529 und VersR 1961, 665) und III ZR 142/60 vom 16. November 1961 klargestellt worden ist, kann der Anspruch aus einem Stationierungsschaden, der innerhalb der in Art. 8 Abs. 6 FinV vorgesehenen Fristen von 90 Tagen und einem Jahr bei der zuständigen Stelle nach Grund und Höhe angemeldet worden ist, noch nach dem Ablauf dieser Fristen erhöht werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, inwieweit die Schäden als unselbständige Schadensposten eines einheitlichen Anspruchs oder selbständige Teile eines Gesamtanspruchs zu werten sind; insbesondere ist dies noch im Laufe des Rechtsstreits über die Entschädigung möglich.
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 51/61
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es möglich, einen innerhalb der Fristen des Art. 8 Abs. 6 FV angemeldeten Schadensersatzanspmch ans einem Stationierngcschaden nachträglich zu erweitern, selbst noch im Rechtsstreit (BGHZ 34, 320; BGHZ 35 > 95 - umfassender abgedruckt in NJW 1961, 1529 "nd VersR 1961, 665 -5 III ZR 142/60 vom 16. November 1961 = NJW 1962, 390; III ZR 213/60 vom 28. Mai 1962 S.20 = VersR 1962, 765, 769).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 119/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Fahrbahnrand abgestellten Kranwagen

    Der erkennende Senat ist dabei grundsätzlich davon ausgegangen, daß die Entscheidung so zu treffen sei, als ob an dem Schadensfall bei sonst gleichem Geschehensablauf nicht ausländische, sondern eigene Streitkräfte der Bundesrepublik beteiligt wären und die Bundesrepublik zu den Geschädigten in dem gleichen Verhältnis stände, wie es die ausländischen Streitkräfte tun (BGHZ 33, 339, 342 [BGH 24.10.1960 - III ZR 142/59]; 35, 95, 96 [BGH 17.04.1961 - III ZR 34/60]und 256, 259).
  • BGH, 23.11.1972 - III ZR 32/69

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend den Ersatz von

    ermöglichen, welche Schadensleistungen sie voraussichtlich werden erbringen müssen (vgl, BGH NJW 1961, 1529 und LM zu Finanzvertrag Nr, 13).
  • BGH, 11.07.1968 - III ZR 33/66

    Rechtliches Interesse für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage sei schon aus

    Der Anspruch war nach dem Finanzvertrag gegen die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die verantwortlichen Entsendestaaten geltend zu machen (BGHZ 33, 339; 35, 95 [BGH 10.04.1961 - VIII ZR 68/60]; vgl. Arnolds DRiZ 1961, 79; auch DRiZ 1964, 118).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 94/64

    Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden;

    Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich in vorliegenden Pall auch aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17 April 1961 (BGHZ 35, 95) nichts andereso In der Entscheidung handelte es sich'um Ansprüche aus einem von den Streitkräften verursachten Verkehrsunfall, bei dem ein deutscher Beamter vorletzt war, für den öich der Vorfall als Lienstunfall darstelltc, Die deutschen Boamtengosetze enthalten durchv/eg Bestimmungen, daß ein Beamter, der wegen eines Lienstunfalls Unfallfürsorge von seinem Lienstherrn erhält, weitere Ansprüche gegen den Lienstherrn nicht hat oder geltend machen kann" Per Bundesgerichtshof hat damals aus geführt: TJach Arto 8 Abse 4 des Pinanzvertrages sei der Schadensfall so anzusehen, als ob an ihm bei sonst gleichem G-eschehensablauf nicht ausländische Streitkräfte, sondern Soldaten der Bundeswehr beteiligt gewesen seien« Bann wäre zu fragen gewesen, wie die Bundesrepublik haften würde? wenn sic in demselben Verhältnis zu dem verletzten Beamten gestanden hätte, wie dieser zu den Stroit kräften stando Schuldner der Schadensersatzverpflichtung in solchen Fällen seien die Streitkräfte, für die die Bundesrepublik lediglich in Prozoßotandschaft eintrete Ein durch Lienstunfall verletzter Bundesbeamter dürfe zwar gegen die Bundesrepublik neben der Unfallfürsorge keine v/eiteren Ansprüche geltend machen; dabei stehe aber der t verletzte Beamte in einem Amtsverhältnis zu dem haftpflichtigen Dienstherrn" In dem zu entscheidenden Fall habe jedoch kein Amts- oder Dienstverhältnis zwischen dem verletzten Beamten und dem Haftpflich tigen, nämlich zu den Streitkräften bestanden Die Bestimmung des Art" 8 Abs" 4 FV führe nicht dazu, daß nun der Fall auch so betrachtet v/orden müsse, wie wenn der verletzte Beamte in einem Dienstverhältnis zu den Streitkräften gestanden habe; das waren nicht mehr dieselben? sondern verschiedene Umstände, so daß der Haftungsausschluß der Beamtengesetze in jenem Fall nicht für die Streitkräftc wirken könne".
  • BGH, 12.03.1962 - III ZR 19/61
  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60

    Verzug bei Schäden durch ausländische Streitkräfte

  • BGH, 04.07.1966 - III ZR 178/64

    Entschädigungansprüche bei durch Handlungen oder Unterlassungen von Streitkräften

  • BGH, 23.01.1964 - III ZR 29/63

    Rechtsmittel

  • OLG Nürnberg, 28.03.1973 - 4 U 185/72

    Abwicklung eines Verkehrsunfalls mit einem Mitglied der amerikanischen

  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 112/65

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Vereinigten Staaten von

  • BGH, 14.02.1963 - III ZR 56/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 19/62
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 66/62
  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 175/60

    Einhaltung der Klagefrist bei alsbaldiger Zustellung - Erforderlichkeit der

  • BGH, 27.02.1964 - III ZR 22/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 216/61
  • BGH, 15.01.1962 - III ZR 214/60

    Zumutbarkeit der Fortsetzung einer Gesellschaft - Schuldhafte Verletzung der

  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 99/61

    Rechtsmittel

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